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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – FructoMax

Getreide Gutscher GmbH & Co KG

Hauptplatz 1

3443 Sieghartskirchen

Österreich

FN: 274392v

Stand: Jänner 2025

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​1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

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1.1 Unsere Angebote sind nur gültig für Lieferung, Transport und Versand an gewerbliche Abnehmer bzw. Landwirte. Es erfolgt kein Verkauf an Privatpersonen bzw. Konsumenten. Der Kunde erklärt mit der Bestellung ausdrücklich, gewerblicher Abnehmer bzw. Landwirt zu sein. Etwaige gesetzliche Aufklärungspflichten an Verbraucher können aus diesem Grund entfallen. Gibt eine Person, die Verbraucher iSd KSchG ist, sich fälschlicherweise als Unternehmer aus, verursacht sie einen Irrtum über ihre Person, der uns berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

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1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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1.3 Der Kunde erklärt, dass er mit dem widerspruchslosen Erhalt der Auftragsbestätigung oder spätestens mit der (Teil-)Zahlung mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.

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1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen jederzeit zur Einsichtnahme auf unserer Homepage www.fructomax.eu/agb zur Verfügung.​​

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2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

2.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktritt und uns rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen.


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3. Vertragsabschluss

 

3.1 Sofern der Vertrag nicht durch die beiderseitige Unterfertigung einer Urkunde zustande kommt, nehmen wir Bestellungen (etwa auf Basis unserer Angebote) des Kunden in unserer Wahl durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, durch den Beginn der Leistungserbringung oder durch den Lieferbeginn an.

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3.2 Unsere Angebote und sonstigen Erklärungen sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden.

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4. Preis & Transportkosten

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4.1 Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart – exklusive gesetzliche Umsatzsteuer und ab Werk zu verstehen; Verpackung und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart.

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4.2 Die auf unserer Website enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurden.

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5. Zahlung

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5.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis im Voraus – also vor Lieferung/Abholung fällig.

 

5.2 Bei Anzahlungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Zahlungsaufforderung fällig.

 

5.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug in der Währung EURO zu leisten. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir frei darüber verfügen können.

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5.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen idHv 12 % p.a. als vereinbart.

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5.5 Wir können unbeschadet aller sonstigen Rechte die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der Zahlung aufschieben oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen und nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall sind wir berechtigt, vorpro­zessuale Kosten, etwa Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.

 

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6. Lieferfristen, Termine & Rücktritt

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6.1 Die von uns angegebenen Termine und Fristen zur Lieferung sind ohne rechtliche Bindung. Daher sind Schadensersatzansprüche aller Art und Berufung auf Lieferfristen ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen. Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden kommen, führen zu einer entsprechenden Verlängerung/Verschiebung der Termine und Fristen zur Lieferung. Alle Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung der verein­barten Lieferfrist bzw. den Liefertermin behindern, verlängern diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere Transportschäden, behördliche Eingriffe sowie der Ausfall eines Lieferanten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorher genannten Beispielen gleichkommen, wie etwa Rohstoffknappheit, Minder- oder Missernten.

 

6.2 Die Anwendbarkeit des § 933 b ABGB wird ausgeschlossen.

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6.3 Falls wir in Verzug geraten, hat der Kunde acht Wochen nach Verstreichen der Lieferfrist/des Liefertermins und nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung zur Lieferung ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

 

6.4 Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn Minder- bzw. Missernten oder andere für uns nicht vorhersehbare Umstände in der Produktion des Saatguts eintreten oder das Saatgut behördlich nicht anerkannt wird.

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7. Gefahrtragung, Transport, Transportschäden, Fehlzustellung, Annahmeverzug

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7.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt für sämtliche Lieferungen "Lieferung ab Werk".

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7.2 Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt.

 

7.3 Die Versendung der Ware erfolgt in einer für den Transport geeigneten Verpackung.

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7.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware sofort bei Erhalt auf Transportschäden zu kontrollieren und diese gegebenenfalls umgehend dem Frachtführer/Zustellfahrer anzuzeigen bzw. sich diese vom Frachtführer/Zustellfahrer bestätigen zu lassen. Außerdem sind die Transportschäden per Foto des Schadens sofort an uns zu melden: info@farm2farm.eu.

 

7.5 Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort nicht zeitgerecht übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessen Nachfrist vom gesamten Vertrag, einschließlich sämtlicher weiteren Verträge zurückzutreten und einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrag oder den darüber hinausgehenden höheren Schaden zu verlangen. Wir sind aber auch berechtigt, Vertragserfüllung zu verlangen. Der Kunde ist in jedem Fall aber zur Tragung der Kosten der frustrierten Zustellung in üblicher Höhe verpflichtet. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann zu lagern.

 

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8. Gewährleistung

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8.1 Gewährleistungsansprüche des Kunden sind binnen 2 Monaten ab Erhalt der Ware zu erheben. Gegebenenfalls erfüllen wir die Ansprüche nach unserer Wahl, entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Bei einem geringfügigen Mangel ist die Vertragsauflösung ausgeschlossen.

 

8.2 Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck.

 

8.3 Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 ff UGB die Ware nach der Ablieferung innerhalb angemessener Frist, längstens aber binnen sechs Tagen, ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges zu untersuchen. Dabei sind festgestellte Mängel unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen nach Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

 

8.4 Alle Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunden nicht sach- und fachgerecht gelagert, benützt oder verarbeitet wird. 

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8.5 Wir verwenden ausschließlich Saatgut, das unter Verwendung traditioneller Züchtungs- und Vermehrungsmethoden und ohne Einsatz von gentechnischen Verfahren entwickelt und produziert wurde. Das Vorhandensein von gentechnisch modifizierten Organismen im Saatgut kann jedoch leider nicht vollständig ausgeschlossen werden und es wird daher keine wie immer geartete Haftung für eine Reinheit von gentechnisch modifizierten Organismen im Saatgut übernommen.

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8.6 Für die Entwicklung, das Wachstum bzw. den Bestand der Pflanzen des Saatgutes übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung, da diese von Faktoren wie etwa Klima, Wetter oder Bodenbeschaffenheit abhängig sind, und weder von uns beeinflussbar noch kontrollierbar sind. Der Kunde bestätigt und erklärt ausdrücklich, dass er über die Verwendbarkeit des Saatguts vollständig aufgeklärt wurde bzw. auf Grund seiner beruflichen Ausbildung über alle Folgen und Risiken bescheid weiß.

 

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9. Schadenersatz

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9.1 Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

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9.2 Die Ersatzpflicht ist betragsmäßig mit 100 % des Kaufpreises begrenzt. Der Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens ist jedenfalls ausgeschlossen.

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9.3 Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von zwei Monaten nachdem Kenntnis vom Schaden erlangt wurde, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Bestimmungen zum Schadenersatz gelten auch für Ansprüche neben oder anstatt von Gewährleistungsansprüchen.

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10. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

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10.1 Alle Waren werden von uns unter erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Nebengebühren unser Eigentum.

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10.2 Bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware etwa durch Pfändungen verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzu­weisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

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10.3 Der Kunde  ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß zu betreuen und aufzubewahren und trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

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11 Zurückbehaltung und Aufrechnung

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11.1 Es besteht kein Recht aut Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen uns zustehen.

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12. Höhere Gewalt

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12.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen bzw. ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten

 

12.2 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle Einwirkungen deren Verhütung oder Abwendung außerhalb unseres Einflussvermögens liegen, wie etwa Naturgewalten oder Lieferausfälle von Vorlieferanten; z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Beschlagnahme, Sabotage, Feuer, Streiks, Hagel, Sturm, Dürre, Hochwasser, Rohstoffknappheit und Miss- und Minderernten sowie behördliche Eingriffe.

 

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13. Datenschutz

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13.1 Wir werden die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln. Wir verweisen auf die Datenschutzerklärung unter www.fructomax.eu/datenschutz.

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13.2 Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

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14. Forderungsabtretung

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14.1 Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt uns der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten ab, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, insbesondere Fördergelder, welche durch die Nutzung der Ware erlangt werden, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderung zahlungshalber.

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15. Salvatorische Klausel

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15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

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16. Rechtswahl, Gerichtsstand

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16.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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16.2 Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.

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16.3 Zur Entscheidung aller, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf basierende Verträge, entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem Sitz unseres Unternehmens in Sieghartskirchen, Österreich sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.


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17. Erfüllungsort

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17.1 Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

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